|
|
|
|
|
|
|
|
WIE
SIE SICH BEWERBEN KÖNNEN UND
WAS SIE DABEI BEACHTEN MÜSSEN.WANN UND WO
Als erstes berät der Gemeinderat der Stadt Stuttgart über den
Wahltermin.
Steht dieser Termin fest, wird das Amt für den Oberbürgermeister
von Stuttgart mindestens drei Monate vor dem Wahltag mit den entsprechenden
Einhaltungsfristen im Staatsanzeiger und anschließend im Amtsblatt öffentlich
ausgeschrieben (vermutlich im Juli).
WAS UND WIE
Zunächst einmal reicht eine formlose Bewerbung mit Ihren Angaben zur
Person an das Statistische Amt der Stadt Stuttgart.
Dieser Bewerbung (Willenserklärung) fügen Sie eine persönliche
Eidestattliche Erklärung bei, dass Sie nicht vom passiven Wahlrecht
ausgeschlossen sind.
ZU BEACHTEN
Es gibt keine Begrenzung der Bewerberzahl.
Es werden vor der öffentlichen Ausschreibung keine Bewerbungen angenommen.
Wenn Ihr Wohnsitz nicht in Stuttgart ist, legen Sie bitte noch eine Meldebescheinigung
Ihres Einwohnermeldeamtes bei.
Wenn Sie Unionsbürger sind, müssen Sie zusätzlich eidestattlich
erklären, dass in Ihrem Heimatland (Staatszugehörigkeit) kein
Ausschluss der Wahlberechtigung gegen Sie vorliegt.
LETZTE SCHRITTE
Um jedoch endgültig zur Wahl zugelassen zu werden, brauchen Sie noch
250 Unterschriften von wahlberechtigten Bürgern der Stadt Stuttgart.
Dafür werden Ihnen vom Statistischen Amt der Stadt Stuttgart verbindliche
Formulare zur Verfügung gestellt. Formal selbst erstellte Listen werden
nicht anerkannt.
Für das Sammeln der Unterschriften werden Sie 4 - 6 Wochen Zeit haben
(genaue Fristen werden vom Statistischen Amt der Stadt Stuttgart nach Ausschreibung
bekannt gegeben).
|
|